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Grundbuch-Lexikon: Abteilung 3

In Abteilung 3 des Grundbuches werden Grundpfandrechte eingetragen. Darunter fallen beispielsweise auch die Grundschulden, die entstehen, wenn Sie eine Baufinanzierung aufnehmen und das Objekt als Sicherheit eintragen. Neben der Grundschuld notiert die Abteilung 3 auch alles zur Hypothek und Rentenschuld einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen, Widersprüche und Veränderungen. Unten stehend sehen Sie eine Musterabbildung der Abteilung 3.

 

Muster der Grundbuch Abteilung 3


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Finanzierungsantrag

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2,19%*
Stand:03.02.12
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ZinsbindungSollzinsEffektiv
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8 Jahre2,622,65
10 Jahre2,822,86
12 Jahre2,973,01
15 Jahre3,103,15
20 Jahre3,213,26
25 Jahre3,393,44
30 Jahre3,493,55

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