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Finanzlexikon

Vorkaufsrecht

Wenn ein Grundstück an jemanden verkauft werden soll, kann derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, beanspruchen, dass ihm das Grundstück zu den gleichen Bedingungen übertragen wird. Bei Beleihungen ist stets ein Vorrang anzustreben. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes beträgt zwei Monate (§ 577 Abs. 2 S 1 BGB). Lesen Sie hier alles über die verschiedenen Formen des Vorkaufsrechts.

1. Gesetzliches Vorkaufsrecht
(§§ 24 ff. BauGB, §§ 3. 12 BauGB-Maßnahmen G)
Die Gemeinde kann unter Angabe des Verwendungszweckes beim Grundstückskauf ein Vorkaufsrecht ausüben: 

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, (soweit es sich um Flächen handelt, die für eine Nutzung zu öffentlichen Zwecken vorgesehen sind)
  •  in einem Umlegungsgebiet 
  • in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich 
  • im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.

Allerdings steht der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zu: 

  • bei dem Verkauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und
  • beim Verkauf von Erbbaurechten.

2. Öffentliches Vorkaufsrecht
2. a) Subjektiv persönliches Vorkaufsrecht (§ 1094 Abs. 1 BGB)
Das Vorkaufsrecht kann in der Weise eingetragen werden, dass eine festgelegte Person begünstigt ist, das Vorkaufsrecht auzuüben.

2. b) subjektives dingliches Vorkaufsrecht (§ 1094 Abs. 2 BGB)
Das Vorkaufsrecht kann in der Weise eingetragen werden, dass der jeweilige Eigentümer eines festgelegten Grundstückes das Vorkaufsrecht ausüben kann.

3. Vorkaufsrecht beim Erbbaurecht
Im Erbbaurechtsvertrag wird dem Grundstückseigentümer vom Erbbauberechtigten das dingliche Vorkaufsrecht (Siehe 2. b)) eingeräumt.

4. Vorkaufsrecht nach dem Landbeschaffungsgesetz (§ 69 v. 23.2.1957mit div. Änderungen)
Um Entschädigungen in Form von Land leisten zu können, werden z.T. Siedlungsverbände gezwungen, solche Vorkaufsrechte auszuüben, die dies ermöglichen.

5. Vorkaufsrecht nach dem Reichsbesiedlungsgesetz (§§ 4 ff. RSG)
Das Vorkaufsrecht für gemeinnützige Siedlungsunternehmen wird durch das Reichsbesiedlungsgesetz begründet und gilt für landwirtschaftliche Grundstücke ab einer Größe von 2 Hektar und mehr, wenn der Verkauf einer Genehmigung nach dem GrundstücksVG bedarf. Das Vorkaufsrecht kann nur bei einer Verfügung per Kaufvertrag über das Grundstück ausgeübt werden.

6. Vorkaufsrecht nach dem schleswig-holsteinischen Landschaftspflegegesetz (§ 46)
Das Land, der Kreis und die Gemeinde, bzw. auch der Landschaftsverband besitzen ein Vorkaufsrecht, wenn es sich beim Verkauf um ein Grundstück handelt, das in einem Naturschutzgebiet liegt. Nur wenn die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder das Erholungsbedürfnisses dies rechtfertigen, darf das Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Dieses Vorkaufsrecht wird nicht im Grundbuch eingetragen.

7. Vorkaufsrecht bei der Zwangsversteigerung
Das vertragliche oder dingliche Vorkaufsrecht (siehe 2. b)) ist bei der Vollstreckungsversteigerung ausgeschlossen (§§ 1098, 512 BGB). Bei der Teilungsversteigerung ist grundsätzlich immer ein Vorkaufsrecht möglich, wenn kein bisheriger Miteigentümer den Zuschlag erhält. In diesem Fall wird meist eine Erklärung vom zuständigen Amtsgericht eingeholt, dass der Begünstigte auf sein Vorkaufsrecht verzichtet.

8. Vorkaufsrecht bei Miterben (§§ 2034, Abs. 1 BGB)
Wenn ein Miterbe seinen Erbteil an einen Dritten verkauft, haben seine Miterben ein Vorkaufsrecht, solange sie Ihren Erbteil noch selbst besitzen.

9. Vorkaufsrecht in den neuen Bundesländern (§§ 24ff. BauGB, §§ 3. 12 BauGB-Maßnahmen G)
Bei Grundstücken, Ein- und Zweifamilienhäusern zum Zwecke der Erholung, auf die ein Recht auf Rückübertragung besteht oder die staatlich verwaltet werden, wird auf Antrag den Nutzern oder Mietern ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingetragen.

10. Vorkaufsrecht der Mieter bei Begründung von Wohnungseigentum (§§ 24ff. BauGB, §§ 3. 12 BauGB-Maßnahmen G)
Ein Mieter hat ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung, die er nutzt, in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter an eine mit ihm verwandte oder an eine ihm nahestehende Person verkauft. 11. Vorkaufsrecht nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz (§ 30; in Kraft getreten am 11.1.1992) Der Gemeinde ist ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück gewährt, wenn sich auf oder in diesen im Denkmalbuch eingetragene Kulturdenkmäler befinden. Dieses öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht bedeutet für das Grundbuch eine Umschreibsperre.

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