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Grundbuchrechner: Notar- und Grundbuchkosten berechnen

Mit unserem Grundbuchrechner können Sie bei einem Hauskauf oder –bau einfach und schnell die anfallenden Notarkosten und Grundbuchkosten berechnen. Denn jeder Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beglaubigt werden, dafür fallen entsprechende Notarkosten an. Außerdem ist es erforderlich, die durch den Immobilienkauf entstehende Grundschuld sowie den Grundstückskauf im Grundbuch vermerken zu lassen. Auch hierfür müssen Sie Gebühren zahlen.

Die Kosten für den Notar sind im so genannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotGK) hinterlegt. Auch die Gebühren für die Beurkundung sowie die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt sind dort festgeschrieben. Damit Sie nicht mühsam Gesetzestexte und Gebührenordnungen studieren müssen, haben wir unseren Grundbuchrechner konzipiert. Hier sehen auf einen Blick, mit welcher Summe Sie bei den Grundbuchkosten sowie den Notarkosten​​​​​​​ rechnen müssen.

Grundbuchrechner: Notarkosten und Grundbuchgebühren berechnen

Welche Nebenkosten fallen bei einem Immobilienkauf an?

Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie erwerben oder bauen, kommen zusätzlich zur Bau- oder Kaufsumme noch die so genannten Kaufnebenkosten auf Sie zu. Neben den bereits erwähnten Grundbuchgebühren und Notarkosten gehören auch die Maklergebühren dazu, sofern ein Makler beteiligt ist. Diese betragen zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Des Weiteren wird auf den Grundstückskauf eine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und beträgt derzeit zwischen 3,6 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die genaue Höhe der Kaufnebenkosten ist also variabel und hängt zudem noch von individuellen Faktoren, wie beispielsweise dem Standort der Immobilie, ab.

Grundbuchkosten und Notarkosten sind dagegen fixe Gebühren. Jeder Immobilienkauf, der in Deutschland vorgenommen wird, muss von einem Notar beglaubigt werden. Für die Zusammenstellung aller Unterlagen, die Erstellung des Vertragsentwurfes und die notarielle Beglaubigung, berechnet der Notar die entsprechenden Kosten. Durchschnittlich können Sie hier mit circa 1,5 Prozent vom Kaufpreis rechnen. Gebühren werden außerdem für die Eintragung in das öffentliche Grundbuch verlangt. Diese betragen rund 0,5 Prozent der Kaufsumme. Zusammen mit den Maklerkosten und der Grunderwerbsteuer belaufen sich die Kaufnebenkosten somit auf rund zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Ein Grundbucheintrag wird übrigens nicht nur bei einem Immobilienkauf vorgenommen. Auch bei einer Umschuldung wird durch den Bankenwechsel eine Grundbuchänderung notwendig. Möchten Sie eine Grundschuld löschen oder an jemanden anderen abtreten, fallen ebenfalls Notar- und Grundbuchkosten an.

So benutzen Sie den Grundbuchrechner

Unser Grundbuch- und Notargebührenrechner zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie zusätzlich zum Preis Ihrer Immobilie kalkulieren müssen. Zudem sehen Sie noch einmal detailliert, was die einzelnen Punkte kosten. Damit Sie die Grundbuchgebühren und Notarkosten für Ihren Hauskauf mit unserem Rechner ermitteln können, brauchen Sie als Grundlage nur den Kaufpreis Ihrer Immobilie sowie die Höhe der Grundschuld, die Sie eintragen lassen möchten.

Zunächst aber müssen Sie wählen, zu welchem Zweck Sie den Grundbuchrechner nutzen möchten. Stehen Sie kurz vor einem Haus- oder Grundstückskauf, wählen Sie den voreingestellten Reiter zum Kauf einer Immobilie mit Grundschuldeintragung. Sind Sie bereits Eigentümer und möchten Ihre Baufinanzierung umschulden, können Sie sich ebenfalls die Grundbuchkosten und Notarkosten berechnen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gebührenberechnung für eine Löschung, Abtretung oder den Neueintrag in das Grundbuch.

Im Folgenden stellen wir Ihnen jeden Reiter noch einmal im Detail vor:

Kauf einer Immobilie mit Grundschuldeintragung

Sie möchten eine Immobilie kaufen? Rechtmäßiger Eigentümer werden Sie erst mit dem Grundbucheintrag. Diesen nimmt der Notar vor, wenn Sie die Kaufsumme sowie die Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Um die voraussichtlichen Kosten hierfür zu berechnen, sind zwei Komponenten zwingend in den Grundbuchrechner einzutragen: der Kaufpreis und die Grundschuld.

Der Kaufpreis

An dieser Stelle schreiben Sie den Preis für Ihre neue Immobilie oder das Grundstück ein. Möchten Sie neu bauen, brauchen wir hier für die Berechnung die voraussichtliche Bausumme.

Einzutragende Grundschuld

Die Grundschuld wird als Sicherheit für die Bank im Grundbuch vermerkt. Kommt es zu dem Fall, dass Sie Ihre Immobilienfinanzierung nicht mehr abbezahlen können, hat die Bank durch die Grundschuld das Recht, die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu veräußern und die ausstehende Kreditsumme doch noch zu erhalten.

In der Regel ist die eingetragene Grundschuld genauso hoch wie das aufgenommene Bankdarlehen. Es kann jedoch auch sein, dass die Grundschuld von der Bank höher gewählt wird, damit diese bei einer Zwangsversteigerung dem Wert des Hauses entspricht. Tragen Sie deshalb hier die von der Bank angegebene Grundschuld ein.

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto dient dem sicheren Transfer des Geldes. Der Notar führt es treuhänderisch. Das bedeutet: Der Kaufpreis wird vom Käufer auf das Notaranderkonto eingezahlt und erst dann an den Verkäufer ausgezahlt, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind. Für diese Dienstleistung werden extra Notarkosten berechnet. Möchten Sie diese in die Berechnung einbeziehen, betätigen Sie bitte den Schieberegler.

Ein Notaranderkonto darf nur eingerichtet werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert wird oder ein früherer Übergabetermin als vertraglich vereinbart stattfinden soll.

Brieferstellung

Wenn Sie zusätzlich zur Eintragung in das Grundbuch einen Grundschuldbrief erstellen lassen, erhalten Sie noch eine Urkunde, auf der die Höhe sowie der Inhaber der Grundschuld festgehalten werden. Bei einer Baufinanzierung verbleibt der Grundschuldbrief zunächst bei der Bank, denn diese ist erst einmal der Gläubiger der Grundschuld und kann bei Nichtzahlung des Darlehens die entsprechenden Rechte einfordern.

Ein wesentlicher Vorteil ist die leichte Übertragbarkeit der Briefgrundschuld, da hierfür keine Grundbuchänderung notwendig ist. Das spart vor allem bei der Anschlussfinanzierung Kosten und Zeit. Sie können die Briefgrundschuld auch für eine Modernisierung oder als Sicherheit für einen weiteren Hauskauf nutzen. Allerdings fallen auch für Erstellung des Grundschuldbriefes zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten an.

Rangbestätigung

Eine Rangbestätigung wird vom Notar für den Kreditgeber ausgestellt. Sie bescheinigt, dass die Bank an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden kann und dient ihr somit als Sicherheit, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt. Liegt der Bank die Rangbestätigung vor, kann das Geld an den Kreditnehmer bereits vor der Grundschuldeintragung ausgezahlt werden: Sie müssen also nicht warten, bis die Eintragung ins Grundbuch bestätigt wird. Für die Rangbestätigung fallen extra Notarkosten an.

Das Ergebnis

Unser Grundbuchrechner zeigt Ihnen die Gesamtkosten für den Notaraufwand und die Grundbucheintragung bei einem Hauskauf an. Im Diagramm sehen Sie auf den ersten Blick, welche Kosten den größeren Anteil ausmachen. Zudem werden Ihnen die Notar- und Grundbuchkosten noch einmal detailliert dargestellt. So können Sie nachvollziehen, welcher finanzielle Aufwand anfällt und wie hoch die Gebühren dafür sind.

Finanzierung umschulden mit Grundschuldabtretung

Wenn Sie die Umschuldung Ihrer Baufinanzierung planen, muss die noch bestehende Grundschuld an die neue Bank übertragen werden. Deshalb findet eine Grundschuldabtretung ab, die mit Kosten verbunden ist.

Abzutretende Grundschuld

An dieser Stelle tragen Sie die Summe ein, die im Grundbuch eingetragen werden soll. In der Regel ist die abzutretende Grundschuld geringer als die im Grundbuch stehende Schuld, da Sie einen Teil der Baufinanzierung bereits beglichen haben. Notieren Sie hier deshalb die Summe, die von der neuen Bank als Sicherheit verlangt wird.

Das Ergebnis

Auch hier erhalten Sie wieder die Gesamtkosten sowie eine detaillierte Aufstellung von Notarkosten und Grundbuchgebühren. Da für eine Grundschuldabtretung weniger Aufwand nötig ist, können Sie hier auch mit erheblich niedrigeren Kosten als beispielsweise bei einem Hauskauf rechnen.

Grundbuch ändern

Auch wenn Sie eine Änderung im Grundbuch vornehmen lassen möchten, können Sie die Kosten mit unserem Notargebührenrechner ermitteln. Er berechnet dabei nicht nur die Kosten für eine Eintragung der Grundschuld, sondern auch für die Grundschuldabtretung sowie die Löschung der Grundschuld.

Eintragung Grundschuld

Hierbei ist wieder die Höhe der einzutragenden Grundschuld wichtig. Diese entspricht in den meisten Fällen dem Baukredit, kann aber zum Beispiel von der Bank auch höher verlangt werden. Möchten Sie zudem noch eine Brieferstellung über die Grundschuld beantragen, so schieben Sie den Regler auf ja. Das Ergebnis des Grundbuchrechners zeigt Ihnen sowohl die Gesamtkosten als auch die Gebühren für die einzelnen Schritte zur Grundbucheintragung an.

Abtretung Grundschuld

Eine Grundschuldabtretung wird bei einem Gläubigerwechsel relevant. Wechseln Sie also bei einer Anschlussfinanzierung die Bank, wird der neue Kreditgeber als Gläubiger im Grundbuch eingetragen. Auch hierfür ist wieder die einzutragende Grundschuld die Grundlage für die Berechnung. Als Ergebnis erhalten Sie die von Ihnen zu zahlenden Notar- und Grundbuchkosten.

Eine Grundschuldabtretung ist wesentlich günstiger, als wenn Sie die Grundschuld erst löschen und dann neu eintragen lassen. Denn für die Löschung und den Neueintrag entstehen Ihnen zweimal Kosten. Zudem müssen Sie die neue Grundschuld noch einmal beglaubigen lassen, wofür erneut Notarkosten anfallen würden.

Löschung Grundschuld

Ist der Baukredit abgezahlt, kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dazu benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Bank, die besagt, dass die Baufinanzierung vollständig getilgt ist. Neben der Löschungsbewilligung müssen Sie dem Notar auch den Grundschuldbrief vorlegen, sofern eine Briefgrundschuld eingetragen wurde.

Die Löschung der Grundschuld ist mit Notarkosten verbunden. Berechnungsgrundlage hierfür ist die eingetragene Grundschuld. Für die Löschung können Sie mit rund 0,2 Prozent der Grundschuld rechnen. Dabei fällt jeweils die Hälfte für den Notaraufwand und das Grundbuchamt an. Um die anfallenden Kosten zu berechnen, tragen Sie bitte die eingetragene Grundschuld in die entsprechende Spalte des Grundbuchrechners ein.

So können Sie Grundbuchkosten und Notarkosten sparen

Der Grundbuchrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach die anfallenden Notar- und Grundbuchkosten bei einem Immobilienkauf, einer Umschuldung oder einer Grundbuchänderung zu berechnen. Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt und deshalb nicht verhandelbar.

Möglichkeiten zum Sparen gibt es dennoch, denn die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten wird wesentlich von der Höhe des Kaufpreises und der aufgenommenen Darlehenssumme beziehungsweise der einzutragenden Grundschuld bestimmt. So kann es beispielsweise bei einem Neubau sinnvoll sein, das Grundstück separat zu erwerben, da ein unbebautes Grundstück wesentlich günstiger ist als ein Grundstück mit Immobilie. Zudem kann in den meisten Fällen auf ein Notaranderkonto verzichtet werden. Legen Sie stattdessen die Zahlungsbedingungen verbindlich im Kaufvertrag fest, der Notar prüft die Einhaltung dann ohne zusätzliche Kosten.

Auch eine kostenpflichtige Auflassungsvormerkung ist nicht in jedem Fall notwendig. Verkaufen Sie Ihr Haus an jemanden aus der Familie oder dem Freundeskreis, kann darauf verzichtet werden, da die Immobilie nicht extra reserviert werden muss. Des Weiteren können Sie bei einer Umschuldung viel Geld mit einer Grundschuldabtretung sparen, da nicht extra Gebühren für die Löschung und Neueintragung der Grundschuld anfallen.

Die häufigsten Fragen zu Grundbuchkosten

  • Was kostet die Eintragung ins Grundbuch?

    Die neue Eintragung ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Die Grundbuchkosten sind dabei in die Kosten für den Notar (1-2 Prozent) und die Grundbuchkosten (0,5 Prozent) eingeteilt. Bei einer Immobilie im Wert von 200.000 Euro fallen also Grundbuchkosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro an. Die Kosten für Notar und Grundbuch sind nicht trennbar voneinander, da in der Regel nur ein Notar im Zuge eines Immobilienverkaufs einen Grundbucheintrag veranlassen kann.

    Wenn Sie bei der Anschlussfinanzierung eine Umschuldung anstreben, fallen hierfür ebenfalls Grundbuchkosten an. Für die Eintragung der neuen Bank können Sie den alten Grundbucheintrag entweder Löschen und die neue Bank eintragen lassen oder Sie veranlassen eine Grundschuldübertragung. Während die Löschung und Neueintragung erneut hohe Kosten verursacht, fallen bei der Übertragung lediglich ein paar hundert Euro Grundbuchkosten an, die hin und wieder sogar von der neuen Bank übernommen werden.

  • Wer zahlt die Grundbuchkosten?

    Die Grundbuchkosten für die Eintragung oder Löschung im Grundbuch zahlt immer der Käufer oder Bauherr der Immobilie. Lediglich die Notarkosten werden bei einem Eigentumswechsel in der Regel von beiden am Verkauf beteiligten Parteien getragen. Keine Grundbuchkosten fallen hingegen bei einem Eigentumsübertrag im Rahmen eines Erbfalls innerhalb der Familie an.

  • An wen muss ich die Grundbuchkosten zahlen?

    Üblicherweise stellt der Notar Ihnen die Grundbuchkosten in Rechnung, da er die Grundbucheintragung veranlasst. Daher zahlen Sie die Grundbuchkosten an den Notar und überweisen sie nach der Rechnungsstellung. 

    Die Rechnung des Notars besteht aus den Grundbuchkosten für die Auflassungsvormerkung und Eintragung sowie aus den Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags. Der Notar meldet den Eigentumsübertrag übrigens auch an das Finanzamt, das daraufhin die Grundsteuer berechnet und Ihnen in Rechnung stellt.

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