Eine Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das dem Eigentümer eines anderen Grundstücks bestimmte Befugnisse oder Nutzungsrechte gewährt. Diese Befugnisse können den Zugang zu oder die Nutzung von Teilen des Nachbargrundstücks umfassen, wie beispielsweise Wege- oder Leitungsrechte. Die Grunddienstbarkeit wird durch Einigung und Eintragung im Grundbuch festgelegt und bleibt bestehen, auch wenn das betreffende Grundstück den Besitzer wechselt. Der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit ist in der Regel der Eigentümer eines anderen, als herrschendes Grundstück bezeichneten Grundstücks, während das dienende Grundstück diejenige ist, auf dem die Grunddienstbarkeit ausgeübt wird.