Die Inanspruchnahme eines kurzfristigen Kredits nennt man Zwischenfinanzierung, welcher zu einem späteren Zeitpunkt durch zweckbestimmte Mittel (zum Beispiel langfristiges Baudarlehen) abgelöst wird.
Eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung ist notwendig, wenn zum Beispiel die Auszahlungsvoraussetzungen des langfristigen Darlehens noch nicht erfüllt werden können (Eigentumsumschreibung oder ähnliche) oder der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde, usw..