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Finanzlexikon

Verbraucherkreditrichtlinie

Klare Kosten, mehr Information:
Bei Ratenkrediten werden die Banken durch die neuen Verbraucherkreditrichtlinien verpflichtet, mehr Transparenz und kürzere Kündigungsfristen bei Ratenkrediten zu bieten. Kreditgeber dürfen ab dem 11. Juni 2010  nur noch mit Konditionen werben, die auch mindestens zwei Drittel der zu erwartenden Darlehensnehmer bekommen. Es darf ebenfalls nicht mehr nur ein günstiger Zinssatz herausgestellt werden, sondern es müssen auch alle anderen Kosten des Vertrages angegeben werden. Die einzelnen Kosten soll die Bank ebenfalls an einem realistischen Beispiel erklären können.

Im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie muss jeder Kreditnehmer vor Unterzeichnung des Vertrages über alle Vor- und Nachteile des Kredites in Kenntnis gesetzt werden. Dazu bekommt jeder Kunde in Zukunft ein neues Formular mit den jeweiligen Informationen, wie zum Beispiel der Vertragslaufzeit, dem effektiven Jahreszinssatz und den Auszahlbedingungen, ausgehändigt. Ergänzend muss auf das 14-tägige Widerrufsrecht und die Folgen von ausbleibenden Zahlungen hingewiesen werden.

Kündigungsfrist entfällt:
Jeder Kreditnehmer kann mit Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie nun  seinen unbefristeten Kredit auch frühzeitiger als vereinbart zurückzahlen. Bislang musste der Vertrag dazu mindestens sechs Monate laufen. Einen Monat darf die Kündigungsfrist nicht überschreiten – bislang waren es drei Monate. Befristete Verträge können ständig vollständig oder zum Teil zurückgezahlt werden. Ab dem 11. Juni 2010 fällt hierfür zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung an, trotzdem ist diese in ihrer Höhe begrenzt. Bei Verträgen, die noch über ein Jahr laufen, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung bis zu einem Prozent, bei kürzeren Laufzeiten höchstens 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

Neue Richtlinie gilt nur für Verbraucherkredite
Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt explizid für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen werden. Ausserdem können die neuen Regelungen nur für Verbraucherdarlehen und auch für Leasing- und Teilzahlungsverträge angewandt werden. Zinsfreie Darlehen, Förderkredite oder Kredite unter 200 Euro fallen nicht unter das neue Gesetz.

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