Für die Bewertung der Immobilie (Schätzung) berechnen einige Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Gebühren. Diese sind vom Darlehensgeber schon beim Vertragsabschluß mit dem Darlehensnehmer festzulegen und werden generell bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
Schätzkosten sind nicht in der Berechnung des Effektivzinssatz nach Preisangabeverordnung beinhaltet, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen. Achten Sie daher beim Vergleich von Darlehensangeboten neben dem Effektivzinssatz auf die Höhe der Schätzkosten.