0800 8833880
Mo–Fr 8 –18 Uhr
Finanzlexikon

Eigentümergrundschuld

Eine Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld für den Eigentümer, die im Grundbuch eingetragen ist und beschreibt immer eine getilgte Kreditsumme. Für die Bank bietet eine Eigentümergrundschuld die höchste Sicherheit. Sie kann auf zweierlei Wegen entstehen:

  • Entweder der Eigentümer trägt die selbst eine Grundschuld auf seine abgezahlte Immobilie ein,
  • Oder eine durch die Bank eingetragene Grundschuld wird nach Abzahlung durch den Eigentümer automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.

Was bedeuten die Rangfolgen im Grundbuch?

Benötigen Sie Geld von der Bank, möchte die Bank Sicherheiten haben für den Fall, dass Sie im Laufe der Zeit Ihren Kredit nicht mehr bedienen können, es also zu Zahlungsausfällen kommt. Damit der Bank keine Verluste entstehen und sSie dennoch an Ihr Geld kommt, wird im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung der Immobilie angeordnet. Der Erlös aus der Versteigerung wird unter den Gläubigern aufgeteilt. Sind im Grundbuch mehrere Gläubiger eingetragen, bekommt zuerst derjenige sein Geld, der als erster, erstrangig, im Grundbuch eingetragen ist. Wurde er bedient, der zweite und so fort. Dieses Verfahren wird solange fortgeführt, wie das Geld aus der Versteigerung ausreicht. Es kann also passieren, dass Kreditgeber, die in der Rangfolge im Grundbuch weiter hinten stehen, nicht mehr bedient werden können. Daher sind die vorderen Rangfolgen, vor allem die erste, sehr beliebt.

Grundschuld wird automatisch in Eigentümergrundschuld umgewandelt

Sobald Sie einen Immobilienkredit oder ein Modernisierungsdarlehen abgezahlt haben, wird die bestehende Grundschuld automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt. Nachdem Sie das Darlehen getilgt haben, bekommen Sie von der Bank eine Löschungsbewilligung. Mit diesem Schreiben können Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen und für die Aufnahme eines Kredites zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Nachteile entstehen Ihnen durch die Eigentümergrundschuld keine. Außerdem haben Sie keine Notarkosten oder Kosten für das Grundbuch.

Eine Eigentümergrundschuld wird durch den Eigentümer selbst eingetragen

Ist Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück schuldenfrei, können Sie selbst eine Eigentümergrundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Sie sichern sich damit für eine spätere Kreditaufnahme den ersten Rang. Nehmen Sie dann einen Kredit auf, treten Sie die Grundschuld einfach und schnell an den zukünftigen Kreditgeber ab. In einigen Fällen honoriert die Bank das mit günstigeren Konditionen für Ihren Kredit.

Zins und Rate Ihrer Baufinanzierung berechnen

Ermitteln Sie jetzt Ihre Bauzinsen:

Fachbegriffe aus der Finanzierungs- und Versicherungswelt leicht erklärt

Im Lexikon von Dr. Klein finden Sie viele Erläuterungen zu Fachtermini aus den Bereichen Versicherung  und Finanzierung wie Baufinanzierung oder Ratenkredit. Das Finanzexikon bietet Ihnen schnelle Infomationen zum Einstieg in die Fachwelt.

​​​​​​​Unsere Finanz-Ratgeber

Sie wünschen sich mehr Details zu Themen wie Vorfälligkeitsentschädigung, Hypothek, Umschuldung, Forward-Darlehen, Sondertilgung oder Anschlussfinanzierung? Sie möchten mehr zu Spezialthemen wissen, beispielsweise zu Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Besonderheiten beim Baukredit, Planung Ihres Hypothekendarlehen oder zum Immobilienkredit beim Vermittler?

Zusätzlich zu unserem Finanzlexikon bieten wir Ihnen ausführliche Artikel zu diesen Themen in unserem Ratgeber Baufinanzierung.

Baufinanzierungsrechner

In unserem Baufinanzierungsrechner-Bereich bieten wir zudem Rechner wie Hauskreditrechner und Forward Darlehen Rechner an.

Unsere Spezialisten für Baufinanzierung
beraten Sie gern.

Jetzt Finanzierungsvorschläge anfordernunverbindlich und kostenlos