Der Begriff Darlehen wird für einen schuldrechtlichen Vertrag genutzt, bei dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer im Regelfall Geldmittel für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stellt. Dafür erhält der Darlehensgeber als Gegenleistung Zinsen, und der Darlehensnehmer stellt zur Vertrauensbildung passende Sicherheiten.
Die Bezeichnung Darlehen wird oft als Synonym für den Begriff Kredit verwendet, jedoch gibt es durchaus kleine Unterschiede. Kredit gilt nämlich als eine Art Oberbegriff für die Beschaffung von Fremdkapital, wohingegen das Darlehen eine bestimmte Unterform darstellt. Im Kreditgewerbe existiert eine Unterscheidung nach Laufzeit, Kredithöhe und Rückzahlung. Der Kreditnehmer erhält das Geld zu Beginn der Darlehenslaufzeit und verpflichtet sich, es über einen festgelegten Zeitraum in festgelegten Raten zurückzuzahlen. Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung sprechen Bankexperten daher eher von Darlehen oder Baudarlehen, während kleinere Konsumfinanzierungen eher als Kredit bezeichnet werden. Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Kredit und Darlehen.