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Kredit mit Bürgen: Freundschaftsdienst mit Risiko

Kredit mit Bürgen: Alles, was Sie wissen müssen
bettina-martins-bruenslow
Bettina Martins-Brünslow
3 Min.
18.04.2022
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Bürge ist jemand, der für einen Darlehensnehmer haftet, wenn dieser die Ratenzahlungen nicht mehr begleichen kann.
  • Ein Bürge rofitiert selbst nicht von dem Darlehen. 
  • Bürge kann jeder werden, der eine bessere Bonität vorweist, als der Darlehensnehmer.
  • Eine Bürgschaft erlischt, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde, gekündigt wird oder die Bürgschaft von anderen Personen übernommen wird. 

Was ist ein Bürge?

Ein Bürge haftet für die Verbindlichkeiten eines anderen. Das bedeutet, dass der Bürge die Ratenzahlung eines Kredits übernimmt, wenn der eigentliche Kreditnehmer diese nicht zahlen kann. Daher gilt ein Bürge – ähnlich wie beispielsweise eine Immobilie oder eine Risikolebensversicherung – als Sicherheit für die Bank.

Um einen Bürgen einzusetzen, muss dieser einen Bürgschaftsvertrag mit der Bank abschließen. In dem Vertrag wird geregelt, wann und in welchem Umfang der Bürge bei Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers haftet. Im Gegensatz zu normalen Verträgen, in denen beide unterschreibenden Parteien gleichberechtigt sind, ist ein Kredit mit Bürgen ein einseitiges Geschäft, das lediglich die Bank begünstigt. Denn im Prinzip erhält der Bürge für seine Unterschrift keine Gegenleistung. Im Gegenteil: mit seiner Unterschrift setzt er sich einem finanziellen Risiko aus.

Wann braucht man einen Kredit mit Bürgen?

Ein Kredit mit Bürgen sorgt also dafür, dass auch Kreditnehmer, die nicht über ideale Voraussetzungen aus der Sicht der Bank verfügen, einen Kredit bekommen. Das können Personen mit folgenden Merkmalen sein:

  • Kreditnehmer mit schlechter finanzieller Bonität: Hat ein Kreditnehmer eine schlechte Bonität, hadern Banken mit der Vergabe von Krediten. Eine schlechte Bonität heißt übrigens nicht nur, dass man einen negativen SCHUFA-Eintrag hat – die Bonität setzt sich komplexer zusammen. Um eine negative Bonität bescheinigt zu bekommen, reicht es schon aus, wenn Sie beispielsweise gerade erst einen neuen Job angefangen haben. Denn in der Probezeit kann viel passieren und sollten Sie in der Probezeit kündigen und gekündigt werden, ist für die Bank unklar, ob Sie die Kreditraten weiterhin zahlen können. Kann die Bank auf einen Bürgen zurückgreifen, der im Ernstfall zahlt, drückt sie vielleicht ein Auge zu.
     
  • Kreditnehmer ohne Sicherheiten: Auch Kreditnehmer, die nicht über die ausreichenden Sicherheiten wie Immobilien, ein hohes Nettoeinkommen oder Lebensversicherungen verfügen, können wie bereits eingehend erwähnt von einem Kredit mit Bürgen profitieren.
     
  • Selbstständige, Freiberufler, Studenten & Rentner: Bestimmte Zielgruppen haben es bei Banken grundsätzlich etwas schwerer, einen Ratenkredit zu bekommen. Ein Kredit für Selbstständige und Freiberufler, für Rentner oder Studenten ist deshalb so schwierig zu ergattern, weil diese Personengruppen oder unregelmäßige oder – bei Studenten – unzureichende Einkommensverhältnisse verfügen. An Rentner vergeben Bank deshalb eher ungern Kredite, weil sie sie finanziell nicht unnötig belasten wollen und weil das Risiko, dass der Kreditnehmer verstirbt, höher ist als bei beispielsweise einem 35-Jährigen. Doch auch für diese Personen erhöht ein Kredit mit Bürgen die Sicherheit für die Banken.

Sollten Sie zu einer dieser Zielgruppen gehören, heißt das aber nicht automatisch, dass die Bank Ihren Antrag auf einen Ratenkredit ohne Bürgen mit Sicherheit ablehnen wird. Banken entscheiden über die Kreditvergabe zum größten Teil selbst. Das bedeutet, dass einige Banken strengere, andere weniger strenge Richtlinie und Kriterien zur Kreditvergabe haben. Bei guter Bonität oder kleineren Kreditsummen ist in der Regel kein Bürge notwendig.

Bürge sorgt für niedrige Zinsen

Neben dem Aspekt, dass ein Bürge Ihre Kreditwürdigkeit im Allgemeinen erhöht, sorgt ein Bürge auch dafür, dass Sie auch mit mangelnder Bonität den Kredit zu vergleichsweise günstigen Zinsen bekommen.

Pflichten eines Bürgen

Es gibt vier Arten von Bürgschaften, die jeweils mit unterschiedlichen Pflichten des Bürgen einhergehen. Sie unterscheiden sich vor allem im Zeitpunkt, zu welchem die Bank bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers auf den Bürgen zukommen kann. Daher ist es sehr wichtig, die Bedingungen ganz genau zu lesen, wenn Sie einen Kredit mit Bürgen abschließen wollen.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist die wohl am häufigsten genutzte Variante des Kredit mit Bürgen. Bei der Ausfallbürgschaft ist der Bürge der letzte Anlaufpunkt der Bank, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht zahlt. Das heißt konkret, dass bereits eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde und erfolglos war.

Die Bank muss also eindeutig nachweisen, dass alle Versuche, sich das Geld vom Kreditnehmer selbst zu holen, gescheitert sind. Daher ist diese Variante vermutlich die beste für den Bürgen.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Eine der beliebtesten Formen der Bürgschaft aus der Sicht der Banken ist vermutlich die selbstschuldnerische Bürgschaft. Im Gegensatz zur Ausfallbürgschaft muss die Bank nicht nachweisen, dass beim Kreditnehmer nichts zu holen ist. Die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers braucht bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft also nicht gerichtlich durch ein erfolgloses Zwangsvollstreckungsverfahren bestätigt werden.

Sobald der Kreditnehmer also in Zahlungsschwierigkeiten kommt, kann sich die Bank die ausstehenden Raten vom Bürgen holen. Dennoch muss belegt werden, dass ein Anspruch an den Bürgen besteht.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Noch schneller an ihr Geld kommt die Bank, wenn eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vereinbart wurde. Sobald die Raten vom Kreditnehmer nicht gezahlt werden, ist der Bürge zur Zahlung verpflichtet; und zwar sofort. Bei dieser Art der Bürgschaft muss nicht einmal von der Bank belegt werden, dass die Forderung an den Bürgen begründet ist.

Stellt sich die Forderung als unbegründet heraus, kann der Bürge sein Geld erst nach Zahlung wieder zurückfordern. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist daher sehr risikoreich für den Bürgen. Im Gegensatz zu anderen Arten der Bürgschaft ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Sie kommt im Rahmen der Vertragsfreiheit zustande.

Globalbürgschaft

Eine weitere Art der Bürgschaft ist die Globalbürgschaft. In diesem Fall haftet der Bürge nicht für eine bestimmte Summe, sondern für alle Verbindlichkeiten, die der eigentliche Kreditnehmer mit einer Bank eingeht.

Hat der Kreditnehmer beispielsweise seinen Kleinkredit in Höhe von 3.000 Euro beglichen und nimmt dann einen weiteren in Höhe 15.000 Euro als Autokredit bei derselben Bank auf, so würde bei der Globalbürgschaft der Bürge nicht nur für die 3.000 Euro haften, sondern auch für 15.000 Euro und jeden weiteren Kredit des Kreditnehmers bei dieser Bank.

Wie Sie erkennen, kommt es beim Kredit mit Bürgen stark darauf an, für welche Art der Bürgschaft sich die Vertragspartner entscheiden. Denn je nachdem, für welche Sie sich entscheiden, ist das finanzielle Risiko, das der Bürge trägt, gering oder ziemlich hoch. Daher ist es überaus ratsam, sich vorab ganz genau zu informieren. Die Bank wird Sie vermutlich nicht umfassend von allein über die Risiken der verschiedenen Bürgschaftsarten aufklären, da sie nur daran interessiert ist, dass der Kredit gut abgesichert ist.

Für welche Summe haftet ein Bürge?

Wie hoch die Summe ist, für die bei einem Kredit mit Bürgen gehaftet wird, hängt zunächst natürlich davon ab, wie hoch die Kreditsumme ist. Im Regelfall haftet der Bürge nämlich für diese Summe. Der Bürge sollte unbedingt darauf bestehen, dass er lediglich für die Kreditsumme inklusive Zinsen die Haftung übernimmt und nicht noch für irgendwelche Zusatzkosten oder Provisionen, die gegebenenfalls veranschlagt werden können.

Da bei einem Kredit mit Bürgen immer ein gesonderter Vertrag aufgesetzt und unterzeichnet wird, kann der Bürge seine Haftung auch einschränken. Es sollte zunächst immer ein konkreter Höchstbetrag genannt werden, für den der Bürge die Verantwortung bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers übernimmt. Es ist auch möglich, nur einen Teilbetrag zu vereinbaren. Dann haftet der Bürge beispielsweise nur für 50 Prozent der Kreditsumme. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Haftung bei einem Kredit mit Bürgen zeitlich beschränkt wird. Nur weil es dem Bürgen zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme gut geht, heißt es nicht, dass es das auch noch in fünf oder zehn Jahren tut.

Bürge haftet mit gesamtem Vermögen

Kann ein Bürge im Bürgschaftsfall nicht zahlen, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen. Auch eine private Altersvorsorge kann dann gepfändet werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Besonders wichtig bei einem Kredit mit Bürgen ist ein weiterer Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Bürgen. Hierin sollte die Rückzahlung der geleisteten Bürgschaftssumme vereinbart und geregelt werden.

Bürgschaft wird in SCHUFA eingetragen

Eine Bürgschaft wird in die jeweilige SCHUFA-Auskunft des Bürgen eingetragen. Zwar beeinflusst dieser Eintrag den SCHUFA-Score des Bürgen nicht negativ. Allerdings kann allein ein Eintrag an sich schon dafür sorgen, dass der Bürge von einigen Banken abgelehnt wird, wenn er selbst mal einen Kredit braucht.

Wer kann Bürge werden?

Grundsätzlich eignet sich jeder als Bürge, der eine bessere Bonität hat als der eigentliche Kreditnehmer. Bei einem Kredit mit Bürgen ist es wichtig, dass der Bürge ein geregeltes Einkommen und einen guten SCHUFA-Score hat. Da es sich bei Geldangelegenheiten meist um sehr persönliche und intime Angelegenheiten handelt, sind häufig Familienmitglieder, Ehepartner oder enge Freunde Bürgen.

Allerdings sollte sich ein Bürge nicht allein aus emotionaler Verbundenheit zum Kreditnehmer zum Bürgen machen lassen. Bei einem Kredit mit Bürgen geht es um finanzielle Verantwortung. Das sollten Sie sich dringend bewusst machen. Eine Bürgschaft darf für den Bürgen keinesfalls ruinöse Züge haben. Er muss den Kredit im Ernstfall wirklich begleichen können und sollte sich damit nicht überschulden.

Sittenwidrige Bürgschaft

Erklärt sich ein Familienmitglied oder der Ehepartner dennoch bereit, eine ruinöse Bürgschaft zu übernehmen, gilt sie aufgrund der engen Verbundenheit zwischen Kreditnehmer und Bürge als sittenwidrig und ist damit unwirksam.

Sie ist aber wirksam, wenn der Bürge von dem Kredit profitiert. Ist der Ehepartner beispielsweise Bürge für ein Darlehen, von dem sich das Paar ein gemeinsames Haus kauft – also eine Baufinanzierung – wäre selbst eine ruinöse Bürgschaft wirksam, da der Bürge von dem Kredit ebenso profitiert wie der eigentliche Kreditnehmer.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, zwei oder mehr Bürgen zu bestellen. In diesem Fall teilen die Bürgen die Bürgschaftssumme untereinander auf.

Verwechslungsgefahr: Bürge vs. zweiter Kreditnehmer

Was häufig verwechselt wird, ist der Bürge und der zweite Kreditnehmer. Im ersten Moment ist das auch gar nicht verwunderlich, denn im Prinzip haftet jeweils jemand irgendwie für einen Kredit mit. Doch wie der Name schon vermuten lässt, ist der zweite Kreditnehmer direkt am Kredit beteiligt und profitiert von der Kreditsumme. Zweite Kreditnehmer sind bei Darlehen mit großen Summen üblich, wie etwa bei einer Baufinanzierung, bei der häufig beide Ehepartner den Kredit gemeinsam aufnehmen. Der zweite Kreditnehmer ist dem ersten Kreditnehmer rechtlich gleichgestellt. Beide Kreditnehmer haften gleichermaßen für den Kredit.

Bei einem Kredit mit Bürgen haftet der Bürge nicht über den Kreditvertrag für die Summe, sondern über einen separaten Vertrag. Zudem erhält er für seine Bürgschaft und das Risiko, das damit verbunden ist, keinerlei Gegenleistung. Beim Kredit mit Bürgen kann hingegen die Haftung eingeschränkt werden. Das ist dem zweiten Kreditnehmer nicht möglich. Er haftet immer zu 100 Prozent.

Wann eine Bürgschaft erlischt

Es gibt mehrere Szenarien, wann ein Kredit mit Bürgen erlischt.

  1. Die Bürgschaft endet zum Beispiel, sobald der Kreditnehmer den Ratenkredit vollständig zurückgezahlt hat. Hat der Bürge eine Globalbürgschaft unterschrieben, gilt zu prüfen, ob der Kreditnehmer auch wirklich alle Darlehen bei der Bank abgezahlt hat.

  2. Die Bürgschaft endet ebenfalls, wenn der Bürge die Bürgschaft innerhalb einer vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist rückgängig macht oder die Bürgschaft ruinös und dadurch sittenwidrig ist.

  3. Wird die Hauptschuld des Kredits von einer anderen Person übernommen, endet die Bürgschaft ebenfalls. Ein Beispiel hierfür: Die Eltern übernehmen den Autokredit ihres Kindes, weil dieses das Studium besonders gut abgeschlossen hat.

  4. Stirbt der Hauptschuldner und der Bürge ist auch Erbe des Hauptschuldners, so erlischt die Bürgschaft ebenfalls. Allerdings ist das die denkbar ungünstigste Situation für den Bürgen: er verliert nicht nur ein Familienmitglied, sondern wird im gleichen Zug zum Hauptschuldner des Kredits. Er erbt so zusagen die Schulden des eigentlichen Kreditnehmers bei der Bank.

  5. Des Weiteren kann ein Kredit mit Bürgen auch durch den Bürgen gekündigt werden. Dieses Szenario ist möglich, wenn sich die finanzielle Lage des Kreditnehmers drastisch verschlechtert und eine Kündigung für diesen Fall vorab vertraglich vereinbart wurde. Denn macht der Kreditnehmer sichtlich mehr und mehr Schulden und ist daraufhin absehbar, dass der Bürge für all diese Schulden nicht aufkommen könnte, kann der Bürge die sprichwörtliche Notbremse ziehen.

Kredit mit Bürgen genau überdenken

Ein Kredit mit Bürgen sollte sowohl vom potenziellen Bürgen als auch vom Kreditnehmer nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Klar helfen Freunde oder die Familie einander in Notsituationen, aber die Bank wird ihre Gründe haben, weshalb sie Kredite an bestimmte Personen nicht vergibt. Daher ist großes Vertrauen zwischen dem Bürgen und dem Kreditnehmer unerlässlich. Denn Bürge zu sein, heißt finanzielle Verantwortung zu tragen.

Vorteile
  • Kreditnehmer mit geringer Bonität bekommen Kredit zu günstigen Zinsen
Nachteile
  • Große finanzielle Verantwortung für den Bürgen
  • Freundschaft wird im Ernstfall auf die Probe gestellt
  • Bürge erhält keine Gegenleistung für Risiko, das er trägt
  • Bürge ist vertraglich nicht mit dem eigentlichen Kreditnehmer gleichgestellt

Beide Parteien sollten sich dringend fragen, ob sie ihre Beziehung zu einander derart belasten wollen. Denn der Spruch „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ kommt leider nicht von ungefähr. Im schlimmsten Fall – wenn der Bürge zahlen muss – kommt es nicht selten zu Streit oder sogar zum Bruch zwischen Kreditnehmer und Bürge. Wir empfehlen Ihnen deshalb ganz genau zu prüfen, ob ein Kredit mit Bürgen wirklich Ihre einzige Chance ist oder ob Sie nur bei dieser einen Bank einen Bürgen benötigen; zumal Bürgschaften in der heutigen Zeit ohnehin eher die Ausnahme sind.

Die Richtlinien zur Kreditvergabe sind von Bank zu Bank unterschiedlich streng. Angebote vergleichen lohnt sich. Vielleicht brauchen Sie bei einer anderen Bank gar keinen Bürgen und bekommen dennoch einen Kredit. Unsere Spezialisten für Ratenkredite haben zahlreiche namhafte Bankpartner im Portfolio und prüfen gern, ob Sie Ihren Wunschkredit nicht bei einer unserer Partnerbanken ohne Bürgschaft bekommen.

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