Notarkosten

Wenn Sie eine Immobilie erwerben und durch eine Hypothek finanzieren möchten, verlangen die Banken die Vorlage des Grundpfandrechts. Dieses wird im Grundbuch notiert und kann nur durch einen Notar bestellt werden. Dadurch fallen also im Zusammenhang mit dem Grundbuch Notarkosten an. Welche das genau sind, erfahren Sie hier in unserer Übersicht.
Notarkosten zum Grundbuch
Vorgang | Verweis | Gebühr | |
| Einseitige Erklärungen | § 36 Abs. 1 | |
| Verträge | § 36 Abs. 2 | |
| Vertragsangebot | § 37 | |
| Vertragsannahme | § 38 Abs. 2 Nr. 2 | |
| Vollmacht und Widerruf einer Vollmacht | § 38 Abs. 2 Nr. 4 | |
| Anträge auf Eintragung im Grundbuch sowie Eintragsbewilligungen | § 38 Abs. 2 Nr. 5a | |
| Anträge auf Löschung im Grundbuch sowie Löschungsbewilligungen | § 38 Abs. 2 Nr. 5a | |
| Auflassung | § 38 Abs. 2 Nr. 6 | |
| Beglaubigung von Unterschriften | § 45 | 1/4 Gebühr, max. 130 € |
| Beglaubigung von Abschriften | § 55 | je Seite 0,50 €, min. 10 € |
Alle Notargebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer!
* Die Gebühren richten sich nach dem Eintragungswert. Die Aufschlüsselung finden Sie hierzu in der Gebührenordnung.