Grundbuchkosten

Die Kosten, die bei einer Grundbuch Eintragung entstehen, werden vom Grundbuchamt in der Gebührenordnung geregelt. Auf dieser Seite hier haben wir die wichtigsten Gebühren für Sie aufgelistet, von der Eintragung des Eigentümers über die Eintragung von Belastungen bis hin zur Beglaubigung von Grundbuchauszügen.
Gebühren des Grundbuchamtes
| Verweis | Gebühr | |
| Eintragung des Eigentümers | § 60 | |
| - bei Ehegatten und Abkömlingen | § 60 | |
| - bei Erben innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall | § 60 | keine Gebühr |
| Eintragung von Belastungen (z.B. Grundschulden, Hypotheken...) | § 62 | |
| Eintragung von Veränderungen und Löschungsvormerkungen | § 64 | |
| Anträge auf Löschung im Grundbuch sowie Löschungsbewilligungen | § 71 | |
| Beglaubigte Grundbuchauszüge | § 73 | 10-18€ zzgl. Schreibgebühr |
Die Gebühren richten sich nach dem Eintragungswert. Die Aufschlüsselung finden Sie hierzu in der Gebührenordnung.







