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Tipps und Tricks
Auch beim Grundbuch kann man Zeit und Geld sparen. Was möglich ist, haben wir in unserem aktuellen Beitrag aufgedeckt.

Kostensenkung bei Umschuldungen

Abtretung statt Löschung & Neueintragung

Bei Umschuldung eines Darlehens auf einen neuen Gläubiger (Bank) erhält der Darlehensnehmer in der Regel vom alten Gläubiger nach Ablösung eine Löschungsbewilligung. Für den neuen Gläubiger müsste dann wiederum eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Um Kosten zu sparen, kann man hier jedoch den Altgläubiger um eine Abtretungsurkunde (evtl. mit Teillöschung für bereits getilgte Beträge) bitten. In diesem Fall kann dann der neue Gläubiger den Altgläubiger zu einem bestimmten Termin ablösen.

Eine Abtretung wird wie folgt vorgenommen

Die Ablösung erfolgt dann zwischen den Banken mit der Auflage (Treuhandauflage), über den Betrag nur zu verfügen, wenn die Abtretungserklärung dem neuen Gläubiger zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Vorgehensweise fallen für den Darlehensnehmer keine Tageszinsen für eine evtl. Zwischenfinanzierung an, da der Anspruch auf die Abtretungserklärung erst nach Eingang des Darlehensbetrages beim Altgläubiger entsteht. Außerdem werden hier die Kosten für die Neueintragung der Grundschuld gespart.

Beispiele

Bitte vergleichen Sie hierzu auch Ihre individuellen Ergebnisse im Grundbuchrechner.

1. Grundschuld löschen und neu eintragen

Eine Grundschuld von 150.000 € soll gelöscht und für einen neuen Gläubiger wieder eingetragen werden. Dafür entstehen folgende Kosten:

Löschungsbewilligung des Altgläubigers:
(Bankformular - nur Unterschriftsbeglaubigung)

70,00 €

Löschungsantrag des Eigentümers:
(ebenfalls nur Unterschriftsbeglaubigung)

70,00 €

Grundbuchkosten für Löschung:

140,00 €

Urkunde des Notars für die neue Grundschuld:

280,00 €

Eintragung beim Grundbuchamt:

280,00 €

Summe*:

840,00

2. Unser Vorschlag: a) Die Abtretung

Bei einer Abtretung der Grundschuld i.H.v. 150.000 € entstehen folgende Kosten:

Abtretungserklärung des Altgläubigers:
(Bankformular - nur Unterschriftsbeglaubigung)

70,00 €

Eintragung des Gläubigerwechsels beim Grundbuchamt:

140,00 €

Summe*:

210,00

Einsparung:

630,00

Ein weiterer Vorteil der Abtretung: Der Eigentümer / Darlehensnehmer braucht hier nicht separat zustimmen, sodass kein Notartermin für ihn erforderlich wird. Die Zustimmung ist nur bei Teillöschung und Teilabtretung der alten Grundschuld erforderlich.

3. Unser Vorschlag: b) Die Teilabtretung

Von der Grundschuld in Höhe von 150.000 € sollen 100.000 € abgetreten und 50.000 € teilgelöscht werden, da dieser Teilbetrag beim Altgläubiger bereits getilgt und nicht mehr benötigt wird.

Teillöschungserklärung und Abtretungserklärung
des Altgläubigers über insgesamt 150.000 €:
(Bankformular – nur Unterschriftsbeglaubigung)

70,00 €

Teillöschungsantrag des Darlehensnehmers (50.000 €):
(nur Unterschriftsbeglaubigung)

32,50 €

Eintragung beim Grundbuchamt:

140,00 €

Summe*:

242,50

Diese Verfahrensweise ist jedoch nur bei Abtretung einer Grundschuld möglich, jedoch nicht für den Fall, dass bisher eine Hypothek eingetragen ist.

* zuzüglich Schreibgebühren, Portoauslagen, gesetzl. Mehrwertsteuer und evtl. Bankgebühren

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