Kosten sparen

Wenn Sie einen Gläubigerwechsel planen und ein Baufinanzierungsdarlehen von einer Bank zur anderen übertragen möchten, muss zunächst das alte Verhältnis aus dem Grundbuch gelöscht und dann das neue eingetragen werden. Sowohl für die Löschung als auch für die Neueintragung entstehen hohe Kosten. Durch eine sogenannte Abtretung können Sie diese Kosten erheblich senken. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie in unserem Artikel.
Abtretung statt Löschung & Neueintragung
Bei Umschuldung eines Darlehens auf einen neuen Gläubiger (Bank) erhält der Darlehensnehmer in der Regel vom alten Gläubiger nach Ablösung eine Löschungsbewilligung. Für den neuen Gläubiger müsste dann wiederum eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Um Kosten zu sparen, kann man hier jedoch den Altgläubiger um eine Abtretungsurkunde (evtl. mit Teillöschung für bereits getilgte Beträge) bitten. In diesem Fall kann dann der neue Gläubiger den Altgläubiger zu einem bestimmten Termin ablösen.
Eine Abtretung wird wie folgt vorgenommen
Die Ablösung erfolgt dann zwischen den Banken mit der Auflage (Treuhandauflage), über den Betrag nur zu verfügen, wenn die Abtretungserklärung dem neuen Gläubiger zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Vorgehensweise fallen für den Darlehensnehmer keine Tageszinsen für eine evtl. Zwischenfinanzierung an, da der Anspruch auf die Abtretungserklärung erst nach Eingang des Darlehensbetrages beim Altgläubiger entsteht. Außerdem werden hier die Kosten für die Neueintragung der Grundschuld gespart.
Beispiele zum Kosten sparen
Bitte vergleichen Sie hierzu auch Ihre individuellen Ergebnisse im Grundbuchrechner.
1.) Grundschuld löschen und neu eintragen
Eine Grundschuld von 150.000 € soll gelöscht und für einen neuen Gläubiger wieder eingetragen werden. Dafür entstehen folgende Kosten:
| Löschungsbewilligung des Altgläubigers | 70€ |
| Löschungsantrag des Eigentümers | 70€ |
| Grundbuchkosten für Löschung | 140€ |
| Urkunde des Notars für die neue Grundschuld | 280€ |
| Eintragung beim Grundbuchamt | 280 € |
| Summe | 840 € |
2.) Unser Vorschlag a: Die Abtretung
Bei einer Abtretung der Grundschuld i.H.v. 150.000 € entstehen folgende Kosten:
| Abtretungserklärung des Altgläubigers | 70€ |
| Eintragung des Gläubigerwechsel beim Grundbuchamt | 140€ |
| Summe | 210 € |
Ein weiterer Vorteil der Abtretung: Der Eigentümer / Darlehensnehmer braucht hier nicht separat zuzustimmen, sodass kein Notartermin für ihn erforderlich wird. Die Zustimmung ist nur bei Teillöschung und Teilabtretung der alten Grundschuld erforderlich.
3.) Unser Vorschlag: b) Die Teilabtretung
Von der Grundschuld in Höhe von 150.000 € sollen 100.000 € abgetreten und 50.000 € teilgelöscht werden, da dieser Teilbetrag beim Altgläubiger bereits getilgt und nicht mehr benötigt wird.
| Teillöschungserklärung und Abtretungserklärung des Altgläubigers über insgesamt 150.000 € | 70€ |
| Teillöschungsantrag des Darlehensnehmers (50.000 €) | 32,50€ |
| Eintragung beim Grundbuchamt | 140€ |
| Summe | 242,50 € |
Diese Verfahrensweise ist jedoch nur bei Abtretung einer Grundschuld möglich, jedoch nicht für den Fall, dass bisher eine Hypothek eingetragen ist. * zuzüglich Schreibgebühren, Portoauslagen, gesetzl. Mehrwertsteuer und evtl. Bankgebühren







