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Aktuelle Konditionen(Stand: 16.03.2010 freibleibend)
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Tipps und Tricks |
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Kostensenkung bei UmschuldungenAbtretung statt Löschung & NeueintragungBei Umschuldung eines Darlehens auf einen neuen Gläubiger (Bank) erhält der Darlehensnehmer in der Regel vom alten Gläubiger nach Ablösung eine Löschungsbewilligung. Für den neuen Gläubiger müsste dann wiederum eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Um Kosten zu sparen, kann man hier jedoch den Altgläubiger um eine Abtretungsurkunde (evtl. mit Teillöschung für bereits getilgte Beträge) bitten. In diesem Fall kann dann der neue Gläubiger den Altgläubiger zu einem bestimmten Termin ablösen. Eine Abtretung wird wie folgt vorgenommenDie Ablösung erfolgt dann zwischen den Banken mit der Auflage (Treuhandauflage), über den Betrag nur zu verfügen, wenn die Abtretungserklärung dem neuen Gläubiger zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Vorgehensweise fallen für den Darlehensnehmer keine Tageszinsen für eine evtl. Zwischenfinanzierung an, da der Anspruch auf die Abtretungserklärung erst nach Eingang des Darlehensbetrages beim Altgläubiger entsteht. Außerdem werden hier die Kosten für die Neueintragung der Grundschuld gespart. BeispieleBitte vergleichen Sie hierzu auch Ihre individuellen Ergebnisse im Grundbuchrechner. 1. Grundschuld löschen und neu eintragenEine Grundschuld von 150.000 € soll gelöscht und für einen neuen Gläubiger wieder eingetragen werden. Dafür entstehen folgende Kosten:
2. Unser Vorschlag: a) Die AbtretungBei einer Abtretung der Grundschuld i.H.v. 150.000 € entstehen folgende Kosten:
Ein weiterer Vorteil der Abtretung: Der Eigentümer / Darlehensnehmer braucht hier nicht separat zustimmen, sodass kein Notartermin für ihn erforderlich wird. Die Zustimmung ist nur bei Teillöschung und Teilabtretung der alten Grundschuld erforderlich. 3. Unser Vorschlag: b) Die TeilabtretungVon der Grundschuld in Höhe von 150.000 € sollen 100.000 € abgetreten und 50.000 € teilgelöscht werden, da dieser Teilbetrag beim Altgläubiger bereits getilgt und nicht mehr benötigt wird.
Diese Verfahrensweise ist jedoch nur bei Abtretung einer Grundschuld möglich, jedoch nicht für den Fall, dass bisher eine Hypothek eingetragen ist. * zuzüglich Schreibgebühren, Portoauslagen, gesetzl. Mehrwertsteuer und evtl. Bankgebühren |
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