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Aktuelle Konditionen
*Stand:08.09.10 (freibleibend) 190.000 € Darlehensbetrag, eff. Jahreszins 2,51%.Sollzinsbindung 5J., Sollzins 2,48% (gebunden), 22956.98 € Zinskosten,1% Tilgung, 60% Beleihungswert.. |
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§3 Wohnungsbau-Prämiengesetz 1996Höhe der PrämieArtikel 1Die Prämie bemißt sich nach den im Sparjahr (§ 4 Abs. 1) geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Sie beträgt 10 vom Hundert der Aufwendungen. Artikel 2Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 1 000 Deutsche Mark, bei Ehegatten (Absatz 3) zusammen bis zu 2 000 Deutsche Mark prämienbegünstigt. Die Höchstbeträge stehen den Prämienberechtigten gemeinsam zu (Höchstbetragsgemeinschaft). Artikel 3Ehegatten im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, welche nach § 26b des Einkommensteuergesetzes zusammen veranlagt werden oder, falls eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht durchgeführt wird, die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes erfüllen. |
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