LexikaGesetzestexteKostenBaufinanzierung
BGB zum Grundbuch   Grundbuchordnung   
 


Wir helfen Ihnen gerne.
Kostenlos und unverbindlich.
 E-Mail an Dr. Klein


Über Dr. Klein

  • Mehr als 50 Jahre Erfahrung
  • Ehrliche und faire Beratung
  • Schnelle und sichere Online-Abwicklung
  • Kostenlos und unverbindlich
  • ... mehr Gründe für Dr. Klein

Aktuelle Konditionen

Beleihungsauslauf
60 %
ZinsbindungSollzinsEff.
5 Jahre2,482,51
10 Jahre3,063,10
15 Jahre3,403,45
20 Jahre3,613,67
25 Jahre3,693,75
30 Jahre3,713,77

FINANZIERUNGSANTRAG

grundbuch-finanzierung


finanz-newsletter  Das Dr. Klein
  Finanzradar

Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Finanzmarkt schnell und kostenlos per eMail
... jetzt bestellen


Eine Übersicht über alle Paragraphen finden Sie jeweils unter den Gesetzestexten angeordnet.
 

§3 Wohnungsbau-Prämiengesetz 1996

Höhe der Prämie

Artikel 1

Die Prämie bemißt sich nach den im Sparjahr (§ 4 Abs. 1) geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Sie beträgt 10 vom Hundert der Aufwendungen.

Artikel 2

Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 1 000 Deutsche Mark, bei Ehegatten (Absatz 3) zusammen bis zu 2 000 Deutsche Mark prämienbegünstigt. Die Höchstbeträge stehen den Prämienberechtigten gemeinsam zu (Höchstbetragsgemeinschaft).

Artikel 3

Ehegatten im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, welche nach § 26b des Einkommensteuergesetzes zusammen veranlagt werden oder, falls eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht durchgeführt wird, die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes erfüllen.

Grundbuch.de empfehlen | Lesezeichen | Impressum | Nutzungsbedingungen | AGB© 2010 Dr. Klein & Co. AG