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Über Dr. Klein - Mehr als 50 Jahre Erfahrung
- Ehrliche und faire Beratung
- Schnelle und sichere Online-Abwicklung
- Kostenlos und unverbindlich
- ... mehr Gründe für Dr. Klein

Aktuelle Konditionen
| Beleihungsauslauf |
| | 60 % |
| Zinsbindung | Sollzins | Eff. |
| 5 Jahre | 2,48 | 2,51 |
| 10 Jahre | 3,06 | 3,10 |
| 15 Jahre | 3,40 | 3,45 |
| 20 Jahre | 3,61 | 3,67 |
| 25 Jahre | 3,69 | 3,75 |
| 30 Jahre | 3,71 | 3,77 |
*Stand:08.09.10 (freibleibend) 190.000 € Darlehensbetrag, eff. Jahreszins 2,51%.Sollzinsbindung 5J., Sollzins 2,48% (gebunden), 22956.98 € Zinskosten,1% Tilgung, 60% Beleihungswert.. 
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Eine Übersicht über alle Paragraphen finden Sie jeweils unter den Gesetzestexten angeordnet.
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§56 GrundbuchordnungErteilung und Inhalt des BriefesArtikel 1Der Hypothekenbrief wird von dem Grundbuchamt erteilt. Er muß die Bezeichnung als Hypothekenbrief enthalten, den Geldbetrag der Hypothek und das belastete Grundstück bezeichnen sowie mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen sein. Artikel 2Der Hypothekenbrief ist von der für die Führung des Grundbuchs zuständigen Person und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben. Jedoch kann statt des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ein von der Leitung des Amtsgerichts ermächtigter Justizangestellter unterschreiben. |