LexikaGesetzestexteKostenBaufinanzierung
BGB zum Grundbuch   Grundbuchordnung   
 


Wir helfen Ihnen gerne.
Kostenlos und unverbindlich.
 E-Mail an Dr. Klein


Über Dr. Klein

  • Mehr als 50 Jahre Erfahrung
  • Ehrliche und faire Beratung
  • Schnelle und sichere Online-Abwicklung
  • Kostenlos und unverbindlich
  • ... mehr Gründe für Dr. Klein

Aktuelle Konditionen

Beleihungsauslauf
60 %
ZinsbindungSollzinsEff.
5 Jahre2,482,51
10 Jahre3,063,10
15 Jahre3,403,45
20 Jahre3,613,67
25 Jahre3,693,75
30 Jahre3,713,77

FINANZIERUNGSANTRAG

grundbuch-finanzierung


finanz-newsletter  Das Dr. Klein
  Finanzradar

Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Finanzmarkt schnell und kostenlos per eMail
... jetzt bestellen


Eine Übersicht über alle Paragraphen finden Sie jeweils unter den Gesetzestexten angeordnet.
 

§11 Grundbuchordnung

Ausgeschlossener Grundbuchbeamter

Eine Eintragung in das Grundbuch ist nicht aus dem Grunde unwirksam, weil derjenige, der sie bewirkt hat, von der Mitwirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.

Grundbuch.de empfehlen | Lesezeichen | Impressum | Nutzungsbedingungen | AGB© 2010 Dr. Klein & Co. AG