LexikaGesetzestexteKostenBaufinanzierung
Lexikon Baufinanzierung   Grundbuch-Lexikon   
Aufschrift   Bestandsverzeichnis   Abteilung I   Abteilung II   Abteilung III   
 


Wir helfen Ihnen gerne.
Kostenlos und unverbindlich.
 E-Mail an Dr. Klein


Über Dr. Klein

  • Mehr als 50 Jahre Erfahrung
  • Ehrliche und faire Beratung
  • Schnelle und sichere Online-Abwicklung
  • Kostenlos und unverbindlich
  • ... mehr Gründe für Dr. Klein

Aktuelle Konditionen

Beleihungsauslauf
60 %
ZinsbindungSollzinsEff.
5 Jahre2,812,85
10 Jahre3,603,66
15 Jahre3,923,99
20 Jahre4,134,21
25 Jahre4,104,18
30 Jahre4,114,19

FINANZIERUNGSANTRAG

grundbuch-finanzierung


finanz-newsletter  Das Dr. Klein
  Finanzradar

Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Finanzmarkt schnell und kostenlos per eMail
... jetzt bestellen

Das Bestandsverzeichnis im Grundbuch gibt Ihnen Aufschluss über Art und Lage der Fläche. Durch Nummern wird es gekennzeichnet. Das Flurstück erfahren Sie ebenfalls in der Flurkarte.
 

Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis werden Grundstücke aufgeführt. Dieses sind vom Kataster vorgeschriebene Angaben.

Das Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, in dem die Grundstücke unter Nummern aufgeführt sind.
Die Karten des Katasteramtes sind nach Gemarkungen eingeteilt. Die Gemarkung wird in einzelne, fortlaufend nummerierte Flure untergliedert; für jede Flur wird deshalb eine Flurkarte erstellt.
Die in der Flurkarte unter einer besonderen Nummer geführten Grundstücke werden "Flurstück" oder "Parzelle" genannt.

In das Bestandsverzeichnis können mit dem Grundstück verbundene Rechte / Grunddienstbarkeiten z.B. Wegerechte oder Kanalleitungsrechte vermerkt werden. Weiterhin enthält das Bestandsverzeichnis die Spalten "Bestand", "Zuschreibungen" und "Abschreibungen". In der Spalte "Bestand" ist eingetragen, von welchem Grundbuch das Grundstück übernommen wurde, ob es durch Teilung oder Verbindung - Bestandteilszuschreibung oder Vereinigung entstanden ist, und in der Spalte "Abschreibungen" wird die Übertragung des Grundstücks oder eines Teiles des Grundstückes in ein anderes Grundbuchblatt eingetragen.

Grundbuch.de empfehlen | Lesezeichen | Impressum | Nutzungsbedingungen | AGB© 2010 Dr. Klein & Co. AG