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FINANZIERUNGSANTRAG

grundbuch-finanzierung

Die Aufschrift des Grundbuches ist eine Art Deckblatt. Hier finden Sie erste Informationen zur Bezeichnung des jeweiligen Grundbuchblattes und das zust?ndige Amtsgericht.
 

Aufschrift

Die Aufschrift, auch Deckblatt genannt, enthält die Angabe des Amtsgerichts, des Grundbuchbezirks und der Nummer des Blattes eventuell auch noch den Schließungsvermerk und den Umschreibungsvermerk. Bei Erbbaurechten wird unter dem Vermerk über das Blatt in Klammern das Wort "Erbbaugrundbuch" und bei Wohnungseigentum das Wort "Wohnungsgrundbuch" oder "Teileigentumsgrundbuch" oder "Wohnungserbbaugrundbuch" gesetzt.

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