Die Grundbuch Aufschrift, auch Grundbuch Deckblatt genannt, enthält neben der Angabe des Amtsgerichts, des Grundbuchbezirks und der Nummer des Blattes in den meisten Fällen auch noch den Schließungsvermerk und den Umschreibungsvermerk. Im Fall von Erbbaurechten wird unter dem Vermerk über das Blatt in Klammern das Wort "Erbbaugrundbuch" und im Fall von Wohnungseigentum die Beschreibung "Wohnungsgrundbuch", "Teileigentumsgrundbuch" oder "Wohnungserbbaugrundbuch" notiert.