Grundbuch-Lexikon: Abteilung 2
In Abteilung 2 werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt, mit Ausnahme des Grundpfandrechts, die in Abteilung 3 eingetragen werden. Unter Lasten fallen Umstände wie Reallasten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch oder das Erbbaurecht. Beschränkungen umfassen beispielsweise Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke. Informieren Sie sich hier in unseren Tabellen über alle wichtigen Abschnitte der Abteilung 2.
Lasten |
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| § 1018ff. BGB (Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, p.b. Dienstbarkeiten) | |
Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht | ||
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Beschränkungen |
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| Nacherbenvermerk |
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| Insolvenzvermerk | |
| Sanierungs- und Umlegungsvermerk | |
| Verwaltungs- und Benutzungsregelungen bei Miteigentum |

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