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Grundbuch-Lexikon: Abteilung 2

In Abteilung 2 werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt, mit Ausnahme des Grundpfandrechts, die in Abteilung 3 eingetragen werden. Unter Lasten fallen Umstände wie Reallasten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch oder das Erbbaurecht. Beschränkungen umfassen beispielsweise Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke. Informieren Sie sich hier in unseren Tabellen über alle wichtigen Abschnitte der Abteilung 2.

 Lasten 

 

bgb346

 Grunddienstbarkeit

 § 1018ff. BGB (Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, p.b. Dienstbarkeiten)

 Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht

gbg348

 Reallast

bgb349

 Nießbrauch

bgb350

 Vorkaufsrechte

bgb350

 Auflassungsvormerkung

bgb350

 Erbbaurecht

 

 Beschränkungen

 

 

 Nacherbenvermerk

 

 

 Testamentsvollstrecker-Vermerk

 

 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsvermerk

 

 Insolvenzvermerk

 

 Sanierungs- und Umlegungsvermerk

 

 Verwaltungs- und Benutzungsregelungen bei Miteigentum

 

Grundbuch-Lexikon Abteilung 2


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