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FINANZIERUNGSANTRAG

grundbuch-finanzierung


In der 1. Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch geklärt.
 

I. Abteilung: Eigentümer

In dieser Abteilung wird der Eigentümer und die Grundlage seiner Eintragung vermerkt. Grundlage der Eintragung können z. B. Auflassung, Erbfolge, oder Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren sein.

(Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Übergang des Eigentums. Aufgrund der Eintragung der Auflassung kann nachvollzogen werden, wann ein Eigentumswechsel stattgefunden hat.)

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