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Grundbuch-Lexikon: Abteilung 1

In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse festgehalten, zum Beispiel werden hier der Eigentümer und die Grundlage seiner Eintragung vermerkt. Grundlage der Eintragung können  Auflassung, Erbfolge oder Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren sein.  Der Begriff Auflassung beschreibt dabei die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Übergang des Eigentums. Aufgrund der Eintragung der Auflassung kann nachvollzogen werden, wann ein Eigentumswechsel stattgefunden hat. Ein Muster der Abteilung 1 haben wir hier für Sie abgebildet.

 

Grundbuch-Lexikon Abteilung 1


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